Abstimmung über die OECD-Mindeststeuer in der Schweiz

Im Einklang mit den Vorgaben der G20/OECD möchte das schweizerische Parlament per 1.1.2024 eine Mindeststeuer für international tätige Unternehmen einführen. Da die Umsetzung einer solchen Mindestbesteuerung eine Änderung der Bundesverfassung erfordert, stimmt die Schweizer Bevölkerung am 18. Juni 2023 darüber ab. Unser Blogbeitrag vermittelt einen Überblick über die Eckpunkte der geplanten Reform und schildert die wichtigsten Argumente und Gegenargumente für die Einführung dieser sog. Mindestbesteuerung von multinationalen Konzernen.

Ausgangssituation und geplante Reform

Die momentane Besteuerung grosser multinational operierender Unternehmensgruppen wird von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) als nicht mehr zeitgemäss beurteilt. In diesem Sinne ist es für solche Unternehmensgruppen zurzeit möglich, ihre Einkünfte durch legale Gewinnverschiebungen in Steueroasen tief oder gar nicht besteuern zu lassen. Angesichts der zunehmenden Globalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft soll für diese Unternehmen ab 2024 ein neuer globaler Steuerstandard zur Anwendung kommen, mit dem der internationale Steuerwettbewerb geschwächt werden soll. Auf eine entsprechende Reform der internationalen Besteuerungsregeln haben sich rund 140 Staaten geeinigt, darunter auch die Schweiz.

Folglich ist gemäss Vorgaben der OECD für sämtliche multinationale Konzerne mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro die Einführung einer Mindeststeuer von 15 Prozent vorgesehen, wobei deren Entrichtung in jenem Land erfolgen soll, wo sich der Sitz des jeweiligen Unternehmens befindet. Sofern eine solche Unternehmensgruppe in einem Land weniger Steuern bezahlt, kann sie künftig von anderen Staaten besteuert werden, bis die 15-Prozent-Schwelle erreicht ist. Eine Gewinnsteuerbelastung von 15 Prozent wird zurzeit in vielen schweizerischen Kantonen nicht erreicht. Von der geplanten Reform sind hierzulande einige wenige Hundert inländische sowie wenige Tausend ausländische Unternehmensgruppen betroffen. Für die grosse Mehrheit der Unternehmen in der Schweiz hätte die Einführung einer derartigen Mindeststeuer jedoch keine Auswirkungen.

Die konkrete Umsetzung in der Schweiz soll vereinfacht durch eine Ergänzungssteuer erfolgen, welche neben den ordentlichen Gewinnsteuern auf Stufe Bund und Kanton erhoben wird. Diese Ergänzungssteuer gleicht die Differenz zwischen dem effektiven Steuersatz im entsprechenden Kanton und den 15 Prozent aus. Die Erträge aus der Ergänzungssteuer sollen gemäss Vorlage zu 75 Prozent den Kantonen und zu 25 Prozent dem Bund zukommen. Eine Umverteilung der Einnahmen ist anschliessend über den nationalen Finanzausgleich vorgesehen, um auch den finanzschwachen Kantonen einen Anteil an den Erträgen zu ermöglichen.

Argumente für eine Einführung der OECD-Mindeststeuer

Die Befürworter der Vorlage weisen auf eine Reihe von Vorteilen hin. In dieser Hinsicht können durch die Umsetzung des entsprechenden OECD/G20-Projekts einerseits stabile Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz gesichert werden. Aufgrund der Tatsache, dass die betroffenen Unternehmen die Steuer ohnehin entrichten müssen, wird mit der Ergänzungssteuer sichergestellt, dass die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben und nicht ins Ausland fliessen. Auch garantiert der nationale Finanzausgleich, dass sämtliche Kantone von den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer profitieren. Mit dem gewählten Verteilschlüssel ist es möglich, die zusätzlich generierten Einnahmen insbesondere dort einzusetzen, wo die erhöhte Steuerbelastung die Standortattraktivität am stärksten beeinträchtigt. Vom Erhalt der Standortattraktivität, den Steuereinnahmen sowie den Arbeitsplätzen profitiert schliesslich die ganze Schweiz.

Nicht zuletzt respektiert die Vorlage den Föderalismus, da die Kantone die Vorschriften über die Ergänzungssteuer vollziehen. Auch sind die Kantone grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung über die Art der Verwendung der Einnahmen, wobei jedoch die Gemeinden angemessen zu berücksichtigen sind.

Kritik an der OECD-Mindeststeuer

Gleichzeitig sind auch die negativen Aspekte einer Einführung der Mindeststeuer zu beachten. Durch die Mindestbesteuerung verliert die Schweiz an steuerlicher Attraktivität, was dazu führen könnte, dass betroffene Unternehmen aus der Schweiz wegziehen oder sich hier gar nicht erst niederlassen. Entsprechend könnte es zu Mindereinnahmen bei Unternehmenssteuern sowie anderen Abgaben kommen. Auch steigt bei Unternehmen und Behörden der administrative Aufwand.  Nicht zuletzt wird der beschlossene Verteilschlüssel der zusätzlichen Steuereinnahmen von einigen Seiten auch kritisiert, da vorgesehen ist, dass 75 Prozent der Erträge an die Kantone und lediglich 25 Prozent an den Bund fliessen sollen. In diesem Kontext wäre aus Sicht der Gegner der Vorlage ein höherer Bundesanteil und eine gleichmässigere Verteilung der Einnahmen unter den Kantonen wünschenswert gewesen.