Steuerfreier Hausrat oder Vermögenswert?
Jedes Jahr beim Erledigen der Steuererklärung stellt sich dieselbe Frage: Gehört nun das schöne Silberbesteck in den Hausrat oder muss es als Vermögenswert versteuert werden? Die Antwort ist nicht ganz einfach und kann von Kanton zu Kanton variieren.
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Grundsätzlich wird zwischen persönlichen Gegenständen, Hausrat und Kapitalanlagen (Vermögenswerten) unterschieden. Dabei werden der Hausrat und die persönlichen Gegenstände nicht als Vermögen betrachtet und unterliegen folglich auch nicht der Vermögenssteuer (Art. 13 Abs. 4 StHG) - sie sind also von Steuern befreit.
Was gehört steuerlich zum Hausrat?
Zum Hausrat können sämtliche Gegenstände gezählt werden, welche zur üblichen Einrichtung einer Wohnung oder eines Hauses gehören. In der Regel umfasst dies Möbel, Teppiche, Bilder, Küchen- und Gartengeräte, Geschirr, Bücher, Computer, TV, Stereoanlage, sonstige Geräte der Unterhaltungselektronik und Weiteres.
Persönliche Gegenstände sind Gegenstände, welche im Alltag tatsächlich gebraucht werden. Darunter laufen Kleider, Schmuck, Sportgeräte, Musikinstrumente, Foto- und Filmapparate und Weitere.
Ganz klar als Kapitalanlagen (Vermögenswerte) gelten Wertschriften, Gold und andere Edelmetalle, Lebensversicherungen, Motorfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge, Reitpferde und wertvolle Sammlungen jeglicher Art.
Die Unterscheidung kann jedoch, gerade bei Gütern wie Bilder, Schmuck, Teppichen oder Geschirr, sehr schwierig vorzunehmen sein, da sie sowohl als Hausrat als auch als Kapitalanlagen definiert werden könnten. Diese Gegenstände werden Alternativgüter genannt. Im Kanton Luzern gibt es keine betragsmässige Limite, ab welcher ein Gegenstand steuerpflichtig wird. Bei der Entscheidung, ob dieser nun steuerfrei ist oder nicht, wird die tatsächliche Verwendung beachtet. So kann das teure Silberbesteck einwandfrei in den Hausrat gehören, sofern es im Alltag regelmässig benützt wird (steuerfreier Hausrat). Liegt es jedoch sorgfältig verstaut in einem Bankschliessfach ist die alltägliche Nutzbarkeit nicht gegeben und es hat stattdessen einen eindeutigen Kapitalanlagecharakter. Ein weiterer Indikator für die Einteilung ist der Anteil eines Gegenstandes am Gesamtvermögen sein. Je grösser dieser Anteil gemessen am gesamten Vermögen des Steuersubjekts ist, umso höher ist die Chance, dass es vermögenssteuerpflichtig ist. Unter diesem Standard wird auch der angemessene Wert der Einrichtung einer Wohnung an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Person zugemessen.
Welche Vermögenswerte muss ich wie deklarieren?
Fällt nun ein Gegenstand in die Kategorie der Kapitalanlagen, muss dieser inklusive Versicherungs- und Verkehrswert in der Steuererklärung deklariert werden. Ist dieser Wert unbekannt, so ist er angemessen zu schätzen. Wird ein nicht deklarierter Vermögenswert von der Steuerbehörde entdeckt oder resultiert ein aufmerksamkeitserregender Gewinn aus dem Verkauf eines nicht angeführten Gegenstandes, droht ein Nach- und Strafsteuerverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung. Die Busse kann sich dabei auf 100% der hinterzogenen Steuer bemessen. Durch frühzeitige Selbstanzeige kann die Strafe in der Regel auf einen Fünftel dieses Betrags reduziert werden.
Im Zweifelsfall ist es deshalb empfehlenswert eine Fachperson zur Beratung hinzuzuziehen.