Covid-19 - Abzug der Berufskosten
Die Covid-19 Pandemie hat viele neue steuerlichen Fragen aufgeworfen, unter anderem welche Abzüge gemacht werden dürfen. Unsere Präsentation befasst sich mit den Berufskosten, welche im Pandemiejahr 2020 und 2021 in Abzug gebracht werden können und was beim Abzug des «Home-Office» beachtet werden muss.
Diese Folien befassen sich ausschliesslich mit dem Abzug der Berufskosten von Unselbstständig Erwerbenden. Dabei gilt grundsätzlich die Devise: «Unselbständig Erwerbende können ihre Berufskosten so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie angefallen wären.»
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