OECD/G20-Mindestbesteuerung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
An seiner Sitzung vom 17. August 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen eröffnet.
Der Bundesrat wählt für die Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft ein schrittweises Vorgehen. Die Verordnung regelt vorübergehend die Mindestbesteuerung in der Schweiz mittels einer Ergänzungssteuer. Diese soll die Mindestbesteuerung von Unternehmensgruppen mit einem weltweiten Umsatz über 750 Mio. Euro sicherstellen.
Auf der Grundlage der Verfassungsänderung (zurzeit in der parlamentarischen Beratung) wird die Mindestbesteuerung mittels Verordnung umgesetzt, bis das Gesetz ausgearbeitet ist. Sie übernimmt die von der OECD/G20 erarbeiteten Mustervorschriften mittels eines Verweises, um die internationale Kompatibilität des schweizerischen Regelwerks sicherzustellen. Daneben präzisiert die Verordnung insbesondere die Aufteilung des Kantonsanteils an der Ergänzungssteuer. Die Verfahrensregelung befindet sich noch in Erarbeitung und wird deshalb später in die Vernehmlassung geschickt.