BEPS 2.0 – Chronologie zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Die Digitalisierung und Globalisierung erlaubte es Unternehmen in den letzten Jahrzehnten, ihre Prozesse und Lieferketten auch unter steuerlichen Gesichtspunkten zu optimieren und Gewinne innerhalb der grenzüberschreitenden Aktivitäten steueroptimal zu verteilen. Als Reaktion auf diese Entwicklung verstärkten die Staaten ihre Zusammenarbeit im Steuerbereich und suchten nach Regelungen, um die Möglichkeiten der legalen grenzüberschreitenden Steueroptimierung einzuschränken. Diese Bestrebungen wurden schlussendlich bei der OECD zusammengeführt und im Rahmen des BEPS-Projektes in konkrete Massnahmen umgesetzt. Ziel des BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Projektes der OECD und G20 ist es u.a., mit Hilfe eines 2-Säulen-Plans die digitale Wirtschaft durch neue Besteuerungsregeln besser erfassen zu können. Damit Sie bei diesen Entwicklungen den Überblick behalten, haben wir nachstehend die wichtigsten Meilensteine von BEPS 1.0 zu BEPS 2.0 in einer Chronologie zusammengefasst:
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BEPS 1.0 – Erste Phase des OECD/G20-BEPS-Projekt
BEPS-Projekt Aktionspunkt 1: (10/2015)
Die OECD hat am 5. Oktober 2015 die 15-Punkte-Abschlussberichte des BEPS-Projektes veröffentlicht. Der Abschlussbericht zu Aktionspunkt 1 enthält eine Analyse der steuerlichen Herausforderungen, welche die Ausbreitung der digitalen Wirtschaft mit sich bringt. Der Bericht stellt fest, dass gewisse Geschäftsmodelle und Hauptmerkmale der digitalen Wirtschaft BEPS-Risiken, wie Steuerflucht und Gewinnverlagerung, verschärfen können und zeigt die erwarteten Auswirkungen der im Rahmen des Projekts entwickelten Massnahmen auf diese Risiken. Weiter analysiert der Bericht auch Optionen für die Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen der digitalen Wirtschaft und weist darauf hin, dass Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft weiterhin beobachtet werden müssen. Der Bericht enthält vor allem nur Lösungsansätze und keine konkreten Empfehlungen. Eine abschliessende Würdigung der mit der Digitalisierung verbundenen Fragestellungen war damals noch nicht möglich. Es bestand zwar ein Konsensbezüglich der grundsätzlichen Problematik, aber die Mitgliedstaaten des BEPS-Projektes sowie andere Stakeholder konnten sich aufgrund auseinanderklaffender Positionen und Vorstellungen noch nicht auf konkrete Massnahmen einigen.
Internationale Steuerberatung
BEPS 2.0 – Zweite Phase des OECD/G20-BEPS-Projekt
Zwischenbericht 2018: (03/2018)
Das im Jahre 2016 gegründete OECD/G20 Inclusive Framework wurde eingerichtet, um sicherzustellen, dass interessierte Länder und Rechtsordnungen, einschliesslich Entwicklungsländer, gleichberechtigt an der Entwicklung von Standards zu BEPS-bezogenen Themen teilnehmen können, während sie gleichzeitig die Umsetzung des OECD/G20 BEPS-Projekts überprüfen und überwachen. Dem Inclusive Framework gehören nicht nur alle OECD-Mitgliedstaaten an, sondern über 100 weitere Staaten. Aktuell zählt das Inclusive Framework 140 Staaten und Gebiete. Der Zwischenbericht 2018 des Inclusive Frameworks für BEPS legte die im Inclusive Framework vereinbarte Richtung der Arbeiten zur Digitalisierung und den internationalen Steuervorschriften bis zum Jahr 2020 dar. Weiter zeigte der Zwischenbericht auf, wie sich die Digitalisierung auf andere Bereiche des Steuersystems auswirkt und wie neue Instrumente der Steuerbehörden zu verbesserten Dienstleistungen für Steuerzahler, effizienteren Steuererhebung und Aufdeckung von Steuerhinterziehung führen können. Empfehlungen wurden jedoch auch in diesem Bericht nicht abgegeben.
Internationale Steuerberatung
Policy Note der TFDE: (01/2019)
Im Januar 2019 wurden von der TFDE (Task Force on the Digital Economy als Untergremium des Ausschusses für Steuerfragen) erste Lösungsansätze zu den steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft in einer Policy Note veröffentlicht. In diesem Entwurf verfolgt die OECD gleichwertig nebeneinander ein Zwei-Säulen-Modell: Die Säule 1 setzt bei einer Neuverteilung von Besteuerungsrechten und Nexus an und die Säule 2 soll ein bestimmtes Mindestbesteuerungsniveau sichern.
Öffentliche Konsultation zu den steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung: (02-03/2019)
Am 13. und 14. März 2019 fand in Paris die öffentliche Anhörung des Entwurfs der TFDE statt. An der Anhörung nahmen mehr als 400 Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Verwaltung und NGOs teil, welche vorgängig zur Konsultation auf der Grundlage des Entwurfs vom Januar 2019 schriftliche Eingaben einreichten. Die verschiedenen Interessensverbände haben im Grundsatz Verständnis für das Vorhaben hinsichtlich der Säule 1 geäussert. Den Vorschlägen der Säule 2 begegnete die verschiedenen Interessensgruppen insgesamt skeptisch. Die bereitgestellten Kommentare sollen den Mitgliedern des Inclusive Framework beider Entwicklung einer Lösung für einen Abschlussbericht an die G20 im Jahr 2020 helfen.
Arbeitsprogramm zur Entwicklung einer Konsenslösung für die steuerlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben: (05/2019)
Im Mai 2019 gab die OECD bekannt, dass sich die internationale Gemeinschaft auf ein Arbeitsprogramm mit zwei Säulen geeinigt hat. Dies verdeutlichte die Bereitschaft der Mitglieder des Inclusive Frameworks, sich bis zum vereinbarten Termin 2020 auf eine globale und nachhaltige Lösung zu einigen. Das Arbeitsprogramm greift den Zwischenstand zur Erarbeitung eines neuen Besteuerungssystems vom Januar 2019 und die Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen vom März 2019 auf. Im Arbeitsprogrammwerden folgende zwei Säulen vorgeschlagen:
- Die erste Säule ergründet Lösungen, um festzulegen, wo und auf welcher Grundlage Steuern zu zahlen sind und welcher Anteil an den Gewinnen in den Staaten besteuert werden sollte, in denen sich die Verbraucher bzw. Nutzer befinden.
- Mit der Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung soll im Rahmen einer zweiten Säule einem immer schädlicheren internationalen Steuerwettbewerb ein Ende gesetzt werden.
Neben der Untersuchung dieser beiden Säulen sieht das Arbeitsprogramm auch eine wirtschaftliche Analyse und Folgenabschätzung vor. In Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen und Entwicklungsbanken sind zudem Informationsveranstaltungen zum Thema Digitalisierung geplant.
Öffentliche Konsultation zu Säule 1 – Unified Approach: (11/2019)
Die öffentliche Konsultation zu Säule 1 beschreibt den von der OECD vorgeschlagenen «einheitlichen Ansatz» für die erste Säule und bittet die Öffentlichkeit um Kommentare zu einer Reihe von politischen Fragen und technischen Aspekten. Die abgegebenen Kommentare sollenden Mitgliedern des Inclusive Framework bei der Entwicklung einer Lösung für den Abschlussbericht an die G20 im Jahr 2020 helfen.
Öffentliche Konsultation zu Säule 2 – Global Anti-Base Erosion (GloBE): (12/2019)
Der Global-Anti-Base Erosion (GloBE)-Vorschlag enthält Regeln, welche eine Mindestbesteuerung international operierender Konzerne erreichen sollen. Die öffentliche Konsultation im Dezember 2019 zu Säule 2 setzte sich mit technischen Fragen bezüglich des GloBE-Vorschlags auseinander. Kommentare zu jeglichen Aspekten des Arbeitsprogramms zur Säule 2 waren erwünscht, insbesondere zu folgenden drei technischen Aspekten:
- Die Verwendung von Finanzkonten als Ausgangspunkt für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage;
- Die Frage, inwieweit ein multinationales Unternehmen Einkommen und Steuern aus verschiedenen Quellen beider Ermittlung des effektiven (gemischten) Steuersatzes auf dieses Einkommen kombinieren kann; und
- Die Erfahrungen der Beteiligten und ihre Ansichten zu Ausnahmeregelungen und Schwellenwerten, die als Teil des GloBE-Vorschlags in Betracht gezogen werden könnten.
Abgegebene Kommentare sollten wiederum Mitgliedern des Inclusive Framework bei der Entwicklung einer Lösung für den Abschlussbericht an die G20 im Jahr 2020 helfen.
Erklärung des Inclusive Framework der OECD/G20 zum Zwei-Säulen-Ansatz: (01/2020)
Die Mitglieder des Inclusive Framework bekräftigen ihre Verpflichtung, bis Ende 2020 eine Einigung über eine konsensbasierte Lösung zu erzielen. Bei der Weiterentwicklung der beiden Säulen hat sich der Inclusive Framework daher auf eine Skizze der Architektur eines einheitlichen Ansatzes für die erste Säule als Grundlage für die Verhandlungen geeinigt und die Fortschritte bei der zweiten Säule begrüsst.
Veröffentlichung der Pläne zu Säule 1 und 2: (10/2020)
Am 12. Oktober 2020 veröffentlichte das Inclusive Framework ein Paket bestehend aus den Plänen zu den Säulen 1 und 2. Diese Entwürfe spiegeln die übereinstimmenden Ansichten über viele der wichtigsten politischen Merkmale, Grundsätze und Parameter beider Säulen wider und zeigen die verbleibenden technischen und administrativen Fragen sowie die politischen Fragen auf, bei welchen die Mitglieder des Inclusive Framework noch unterschiedliche Ansichten vertreten. Eine konsensbasierte Lösung, die sich aus zwei Säulen zusammensetzt, ist gemäss dem Paket einerseits von zentraler Bedeutung, um Fairness und Gerechtigkeit in den staatlichen Steuersystemen zu gewährleisten und den internationalen Steuerrahmen angesichts neuer und sich verändernder Geschäftsmodelle zu stärken. Andererseits kann das Paket auch dazu beitragen, die Staatsfinanzen wieder auf eine nachhaltige Grundlage zu stellen. Der öffentliche Druck, dass grosse, international tätige und profitable Unternehmen ihren gerechten Anteil zahlen und dies nach den neuen internationalen Steuervorschriften, hat durch die aktuelle COVID-19-Pandemiezugenommen. Eine konsensbasierte Lösung könnte den Unternehmen gemäss dem Bericht gleichzeitig die notwendige Steuersicherheit gewährleisten und so einen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung leisten.
Öffentliche Konsultation zu Plänen von Säule 1 und 2: (01/2021)
Beiträge der Interessensgruppen zu den Plänen von Säule 1 und 2 werden vom Inclusive Framework begrüsst. Öffentliche Konsultationssitzungen im Januar 2021 helfen den Mitgliedern des Inclusive Frameworks dabei, das Paketauszuarbeiten und bestehende offene Fragen zu klären.
Stellungnahme zu einer Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderung der Digitalisierung der Wirtschaft: (07/2021)
Das im Rahmen von BEPS 2.0 geplante multilaterale Abkommen ist Anfangs Juli 2021 mit einer Stellungnahme des OECD/G20 Inclusive Framework zum Einverständnis auf eine Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderung der Digitalisierung der Wirtschaft, weiter vorangeschritten.
BEPS 2.0-Beschlussstand: (07/2021)
Das BEPS 2.0-Projekt der OECD wurde im Rahmen desG20-Finanzministertreffens am 09./10. Juli 2021 beschlossen. Die neuen Bestimmungen der beiden Säulen sollen laut OECD im Jahre 2023 Inkrafttreten:
Säule 1 - Neuverteilung der Besteuerungsrechte
Die erste Säule soll eine gerechtere Verteilung von Gewinnen und Besteuerungsrechten zwischen den Staaten in Bezug auf die grössten multinationalen Unternehmen, einschliesslich digitaler Unternehmen, gewährleisten. Die Säule 1 würde einige Besteuerungsrechte für multinationale Unternehmen von ihrem Ursprungsstaat auf die Märkte verlagern, in denen sie geschäftlich tätig sind und Gewinne erwirtschaften, unabhängig davon, ob die Unternehmen dort eine physische Präsenz haben. Im Rahmen der ersten Säule dürften jährlich Gewinnsteuersubstrat von mehr als 100 Mrd. USD an Marktstaaten umverteilt werden. Die Säule 1 findet Anwendung bei Unternehmen aller Branchen mit einem globalen Umsatz von über 20 Mrd. EUR und einer Rentabilität von mehr als 10 Prozent. Die erste Säule zielt vornehmlich auf die Besteuerung der digitalen Wirtschaft ab.
Säule 2 - Globaler Mechanismus gegen die Aushöhlung der Bemessungsgrundlage
Die zweite Säule zielt darauf ab, den Wettbewerb bei den Gewinnsteuern durch die Einführung eines globalen Mindestgewinnsteuersatzes einzuschränken, den die Staaten zum Schutz ihrer Steuerbemessungsgrundlagen nutzen können. Die zweite Säule soll bei multinationalen Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von über 750 Mio. EUR greifen. Der effektive Mindeststeuersatz soll bei mindestens 15% liegen. Die globale Mindestgewinnsteuer im Rahmen der zweiten Säule wird Schätzungen zufolge jährlich in der Höhe von rund150 Mrd. USD zusätzliche globale Steuereinnahmen generieren. Weitere Vorteileergeben sich gemäss Aussagen der OECD insb. bei der Stabilisierung desinternationalen Steuersystems und der erhöhten Steuersicherheit für Steuerzahler und Steuerverwaltungen.
Stellungnahme Inclusive Framework und Medienmitteilung des EFD zu BEPS 2.0: (10/2021)
Am 8. Oktober 2021 hat das Inclusive Framework der OECD mit 140 Mitgliedstaaten, darunter die Schweiz, die bereits im Juli 2021veröffentlichten Eckwerte zur zukünftigen internationalen Unternehmensbesteuerung weiter konkretisiert. Wichtige Punkte, die inzwischen für die Schweiz geklärt werden konnten, sind folgende:
- Neue Besteuerungsrechte fallen für Marktländer moderat aus.;
- Unilaterale Digitalsteuern sollen verbindlich abgeschafft werden;
- Ein Satz von 15% soll bei der globalen Mindestbesteuerung gelten;
- Es ist eine schrittweise Einführung der Mindestbesteuerungsregeln geplant, was für die Schweiz mit einemlangen Gesetzgebungsprozess von zentraler Bedeutung ist.
Gemäss Verlautbarungen von Bundesrat Ueli Mauer anlässlich des Ministertreffens der OECD vom 5./6. Oktober 2021 in Paris, ist eine Mindestbesteuerung von 15% für die Schweiz umsetzbar. Der Finanzminister äusserte allerdings Kritik beim Zeitplan der OECD, welcher die nationalen Gesetzgebungsprozesse noch zu wenig berücksichtige. Für die Schweiz wird es nämlich nicht möglich sein, die neuen Regeln per 2023 umzusetzen.
In den kommenden Monaten sollen für die Schweiz bestehende offene Punkte noch präzisiert werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird mit weiteren Departementen und unter Einbezug von Kantonen, Städten, Wirtschaft sowie Wissenschaft bis Ende März 2022 Vorschläge zu Händen des Bundesrats ausarbeiten, welche international akzeptiert sind und Unternehmen in der Schweiz zukünftig bestmögliche Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum ermöglichen.