STAF - Sonderabzüge für Forschung und Entwicklung
Mit der Einführung der Steuervorlage 17 / STAF gelten neue Regelungen bezüglich Abzügen von Forschungs- und Entwicklungskosten. Hier finden Sie eine Übersicht zu den Sonderabzügen.
Die Folien sind gegliedert nach:
- Eckwerte der Reform (Abzüge für Forschungs-/Entwicklungskosten, Abzug für Eigenfinanzierung)
- Berechnung der Sonderabzüge von F&E (Beispiel mit grossem und kleinem Personalaufwand und Auftragsforschung)
- Entlastungsbegrenzung
- Reduktion der Kapitalsteuer
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